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0351/4824737 Dresden
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040/86642645 Hamburg
0421/1689292 Bremen
0511/3069451 Hannover
0521/9675396 Bielefeld
06131/603746 Mainz
06151/667360 Darmstadt
0621/4107224 Mannheim
069/91399409 Frankfurt
0711/2294425 Stuttgart
07131/394873 Heilbronn
0731/1537979 Ulm
0761/8982589 Freiburg
089/54881951 München
0911/9928382 Nürnberg

Premium Partner:
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Allgemeine Bedingungen für Reisedienstleistungen, Luftfahrterlebnistickets, Sportevents und Spezialfahrzeugfahrten
 
der
I.O. LEISURE®  Gunther Wolf; Tütersburg 37; D- 42277 Wuppertal
- im Folgenden „Veranstalter“ , „I.O. LEISURE®“ oder „I.O.L“ oder bei Leistungen Dritter „Vermittler“ genannt
                                              
Liebe Kunden,
bitte  nehmen Sie die nachstehenden Vertragsbedingungen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie (nachfolgend "Teilnehmer" oder „Besteller“ genannt) diese Bedingungen an. Besteller ist derjenige, der die Leistung bucht und zur Zahlung verpflichtet ist. Teilnehmer ist derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt. Besteller und Teilnehmer müssen nicht personenidentisch sein. Ausschließlich der Besteller ist der verantwortliche und erklärungsberechtigte  Vertragspartner, auch wenn die Leistung gegenüber einem Dritten als Teilnehmer erbracht werden soll.   Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die von I.O. LEISURE®  im Bereich der Website www.luftsport.biz  und www.onetwofun.de ("Website") und der auf diese verweisenden Internetadressen unter der Bezeichnung I.O. LEISURE® als Veranstalter oder als Vermittler von Leistungen Dritter angeboten werden. Im Falle der Vermittlung von Leistungen durch I.O. LEISURE® werden die Leistungsträger im Folgenden „Anbieter“ oder wie bei eigenen Leistungen von I.O. LEISURE®  ebenfalls  „Veranstalter“ genannt.
Durch diese Bedingungen werden die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) ergänzt und füllen diese aus. Der Kauf von Waren ist nicht Gegenstand dieser Vertragsbedingungen.
Gemäß § 312 b Abs.3 Ziffer 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht.

Die für die Teilnehmer wichtigen Informationen sind wie folgt gegliedert:

1. Leistungen, Buchung, Vertragsschluss, Zahlung, Ablauf, Gültigkeitsdauer der Tickets
2. Ansprechpartner, abweichende Vereinbarungen
3. Bezahlung
4. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen
5. Leistungs- und Preisänderungen, Flugzeiten
6. Rücktritt durch den Teilnehmer  vor Eventbeginn; Rücktrittsgebühren
7. Umbuchung, Ersatzperson
8. Reise- und Unfallversicherungen
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
10. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
11. Abhilfe
12. Haftung
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
15. Merkblatt für Teilnehmer
16. Datenschutz
17. Vertragssprache, Gerichtsstand

 

 

 
 

 

 

1. Leistungen, Buchung, Vertragsschluss, Zahlung, Ablauf, Gültigkeitsdauer der Tickets  
1.1 Die Leistungsbeschreibungen von I.O. LEISURE®   auf der Webseite stellen keine bindenden Vertragsangebote von I.O. LEISURE® oder des vermittelten Anbieters/Veranstalters dar. Mit der Buchung über die Webseite bietet der Teilnehmer I.O. LEISURE® den Abschluss des Vertrages als Veranstalter oder als Vermittler für Drittanbieter unverbindlich an. Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt mit I.O. LEISURE®   oder dem Drittanbieter der Leistung (Veranstalter) zustande, sobald dem Teilnehmer eine E-Mail des Veranstalters zugeht, die die Buchung der Tickets bestätigt (im Folgenden "Bestätigung") oder im Falle der telefonischen Buchung die Veranstaltungsunterlagen dem Besteller übermittelt werden.
1.2  Bei den Angeboten über www.luftsport.biz ist I.O. LEISURE®  - sofern nicht anders gekennzeichnet - Veranstalter.  Bei den Angeboten unter www.onetwofun.de ist I.O. LEISURE®  - sofern nicht anders gekennzeichnet - nur Vermittler der Leistung. Zwischen I.O. LEISURE®  und dem Besteller  kommt im Falle der Buchung der vermittelten Leistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande. Der Vertrag über die jeweilige Leistung wird auf Vermittlung durch I.O.LEISURE ®  unmittelbar im Namen und auf Rechnung der Anbieter geschlossen. Dem vermittelten Vertrag können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zu Grunde liegen. Diese AGB können abweichende Regelungen zu Zahlung, Stornierungen, Haftung, Umbuchung oder Rücktritt enthalten. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden – soweit verfügbar – auf der Website zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
1.3 Die Buchung erfolgt telefonisch oder durch Ausfüllen des Buchungsformulars auf der Webseite. Vor dem Betätigen des "Buchen"-Buttons kann der Teilnehmer in einem Bestätigungsfenster die von ihm eingegebenen Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
1.4 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Dem Teilnehmer werden dann die Tickets mit den auf dessen Rückseite befindlichen wichtigen Hinweisen für den Teilnehmer,  die Rechnung, der im Falle einer gebuchten Reiseleistung erforderliche Reisepreissicherungsschein und das für die Veranstaltungsdurchführung erforderliche Datenblatt postalisch übermittelt.
1.5 Das Datenblatt ist vom Besteller auszufüllen und unterschrieben an I.O.LEISURE ®  zurück zu senden (Telefax oder Post). Die Rechnung ist von dem Besteller ohne Abzüge auszugleichen.
1.6 Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Buchung oder dem Datenblatt aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die besonderen Hinweise für die jeweiligen Veranstaltungen sind von dem Teilnehmer zu beachten!
1.7
Nach Ausgleich der Rechnung und der Rückübermittlung des unterschriebenen Datenblattes setzt sich der Teilnehmer eigenverantwortlich innerhalb der Gütigkeitsdauer des gebuchten Tickets mit der Hotline der Eventkoordination von I.O.L 0202 26474-60 zur Abstimmung des Reise- bzw. Eventtermines in Verbindung. Das Ticket ist von dem Teilnehmer dem durchführenden Unternehmer vor Startbeginn vorzulegen. Nach Durchführung der Veranstaltung verbleibt das Ticket bei dem ausführenden Unternehmer und ist von dem Teilnehmer abzuzeichnen.
1.8 Grundsätzlich hängen sämtliche Leistungen, insbesondere Ballonfahrten, Fallschirmsprünge usw. von den Wetterbedingungen in der jeweiligen Region an den gewünschten Startterminen ab. Der tatsächliche Starttermin wird von dem durchführenden Unternehmer bzw. von den Piloten oder Fahrzeugführern verbindlich festgelegt. Ein vom Teilnehmer gewünschter Termin kann von I.O.L grundsätzlich nicht garantiert werden. I.O.L bemüht sich um die Vermittlung geeigneter Termine.
Daher sind die Tickets für die gebuchten Leistungen grundsätzlich ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung gültig und berechtigen den Teilnehmer, der im Datenblatt aufgeführt ist, nach Ausgleich der Rechnung zur Inanspruchnahme der Leistung innerhalb der Laufzeit des Tickets. Dieses gilt nicht für Sondertarife mit beschränkter Gültigkeit und eingeschränkter Terminwahl.
Dem Besteller/Teilnehmer wird dringend geraten, sich unmittelbar nach Beginn der Laufzeit des Tickets – spätestens jedoch 30 Tage vor dessen Ablauf - mit der Eventkoordination von I.O.L in Verbindung zu setzen. Bei späterer Meldung kann die Durchführung des Events nicht garantiert werden. Der Besteller kann dann nur nach den Rückrittsregelungen gemäß Ziffer 6 zurücktreten.

 

2. Ansprechpartner, abweichende Vereinbarungen
2.1 Änderungen oder Ergänzungen zu den von I.O. LEISURE®  als  Veranstalter angebotenen Reiseleistungen, sonstigen Leistungen sowie zu den Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter und können nur per E-Mail (Textform) oder schriftlich getroffen werden.
2.2 Der Teilnehmer oder Besteller hat alle Mitteilungen und rechtlichen Erklärungen an oder für den Veranstalter, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ausschließlich an dessen Kundendienst zu richten. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass der Teilnehmer eine Leistung des Veranstalters als nicht vertragsgemäß rügen will (Mängelanzeige). Die Kontaktinformationen sind auch in der Buchungsbestätigung hinterlegt und lauten wie folgt:


Gunther Wolf
I.O. LEISURE®
Tütersburg 37
D-42277 Wuppertal
Tel:  0800 5340534
Fax: 0202 26474-50
E-Mail: kundendienst@io-leisure.eu

2.3 Bei Leistungen, die von I.O. LEISURE®  als Vermittler angeboten werden, ist I.O. LEISURE®  nicht zur Entgegennahme von Mängelanzeigen berechtigt. Rügen, die die vermittelte Leistung betreffen, sind direkt gegenüber dem Anbieter der Leistung geltend zu machen.

3. Bezahlung
3.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der I.O. LEISURE®    eine Insolvenzversicherung für Reiseleistungen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, abgeschlossen. Ein eventuell erforderlicher Sicherungsschein wird dem Besteller zusammen mit den Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
3.2 Nach Vertragsschluss wird der Ticketpreis fällig.
3.3 Bei Kreditkartenzahlung oder Zahlungen im Lastschriftverfahren werden die Beträge innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, Belastung einer Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express oder Diners Club) oder im Lastschriftverfahren von einem deutschen Konto eingezogen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Verwaltungskosten, die ihm oder dem Anbieter im Zusammenhang mit einer Buchung per Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen.
Für Rücklastschriften und deren Bearbeitung werden von I.O. LEISURE®  pauschal € 15,00 berechnet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3.4. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten, die im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Nichteinlösung von Kreditkarten- oder Kontobelastungen entstehen, an den Besteller weiter zu berechnen.
3.6 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter die Bankverbindung des Bestellers, seine Adresse, sowie das Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Bei Bezahlung mit einer Kreditkarte werden die Kreditkartendaten in der Buchungsmaske abgefragt. Sensible persönliche Daten wie Kreditkartennummer, Name und Adresse werden dabei unter Verwendung der SSL- Technologie verschlüsselt.
3.7 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Besteller auch nach Mahnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.5 verlangen.

4. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen des Veranstalters oder Anbieters auf der Webseite sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Besteller vor Buchung selbstverständlich informiert wird, soweit er bereits ein Angebot abgegeben hat.
Die endgültige Festlegung der Flugzeiten und Veranstaltungstermine obliegt dem durchführenden Unternehmen. Da sämtliche Veranstaltungen, Fahrten und Flüge von den Wetterbedingungen und insbesondere der thermischen Verhältnisse im Fluggebiet abhängig sind, können die genauen Flug- oder Eventzeiten im Voraus nicht genau bestimmt werden.
4.2 Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte (Bsp. Fotoausrüstung etc.) und/oder Medikamente sowie Verschmutzung und Beschädigung von persönlicher Bekleidung und Ausrüstung während der Veranstaltung trägt der Teilnehmer selbst.
4.3
Eine Betreuung vor Ort durch eine Reiseleitung von I.O.L ist nicht geschuldet.

5. Leistungs- und Preisänderungen, Flug– und Eventzeiten
5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten und Fahrtzeiten sind grundsätzlich von den Wetterbedingungen abhängig und nicht beeinflussbar. Die Bestimmung der tatsächlichen Flug/Fahrtzeiten obliegt den durchführenden Unternehmern. Hierbei gehen Sicherheitsbestimmungen ohne Ausnahme den Terminwünschen der Teilnehmer/Besteller vor. Bestimmte Veranstaltungstage oder -zeiten können weder garantiert werden, noch sind solche geschuldet.
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen der Flug- und Veranstaltungszeiten und der Streckenführung insbesondere auf Grund der Wetterverhältnisse vor. Kosten des Teilnehmers für eine Anreise zum Startplatz im Falle der notwendigen, kurzfristigen Absage des Starttermins werden nicht erstattet.

6. Rücktritt durch den Besteller vor Eventbeginn; Rücktrittsgebühren
6.1 Der Besteller kann jederzeit vor Beginn der Leistung von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschrift siehe unter Ziffer 2.2 oder auf dem Ticket). Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
6.2 Tritt der Besteller zurück oder tritt der Besteller oder der von dem Besteller benannte Teilnehmer die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 12 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter oder Anbieter den Anspruch auf den Leistungs-/Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter oder der Anbieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reise-/Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reise-/ Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen.
6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den Zeiten am jeweiligen Abflug- , Abreise- oder Veranstaltungsort einfindet.
6.4 Die Rücktrittsgebühren richten sich nach der unter 6.5 folgenden Staffelung. Dem Besteller bleibt jedoch der Nachweis unbenommen, dass der Veranstalter oder Anbieter einen wesentlich niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.
6.5 Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich basierend auf dem Zugang der Rücktrittserklärung bei I.O. LEISURE® (Ziffer 2.2)  oder dem Anbieter (Kontaktdaten gemäß Reisebestätigung) in der Regel wie folgt:


- bis zum 30. Tag vor Flug-/Fahrtantritt oder Veranstaltungsbeginn  40 %
- 29 bis 7 Tage vor Flug-/Fahrtantritt oder Veranstaltungsbeginn    70 %
- ab dem 6. Tag bis 2 Tage vor Flug-/Fahrtantritt oder Veranstaltungsbeginn    95 %
-  bei Nichtantritt oder Stornierung am Tag oder dem Tag vor  der Veranstaltung 100 %
  
   jeweils des Ticketpreises, mindestens jedoch € 50,00

7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Abänderung der gebuchten Leistung auf eine andere  Leistung bei gleichen Teilnehmern (Umbuchung)
Auf Wunsch des Bestellers nimmt der Veranstalter oder der Anbieter, soweit durchführbar, vor Beginn der in Ziffer 6.5 genannten Fristen eine Abänderung der gebuchten Leistung auf eine andere  Leistung bei gleichen Teilnehmern (Umbuchung) vor. Im Falle einer Umbuchung werden hierfür von I.O. LEISURE® oder dem Anbieter   € 30,-- pro Person erhoben. Der Besteller ist verpflichtet, die durch die Umbuchung entstehende Preisdifferenz an den Veranstalter oder den Anbieter nachzuzahlen. Die anfallenden Entgelte werden dem Besteller vor der Umbuchung genannt, so dass diesem die finanziellen Auswirkungen vor der Umbuchung bekannt sind. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.7) hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7.2 Wechsel des Bestellers oder des im Datenblatt benannten Teilnehmers bei gleicher Leistung
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Besteller verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt oder ein anderer Teilnehmer benannt wird. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer und der Besteller I.O. LEISURE®  oder dem Anbieter  als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchung auf einen anderen Teilnehmer kostet grundsätzlich € 30,--  pro Person. Der Nachweis von im Einzelfall nicht entstandenen oder niedrigeren Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

8. Reise- und Unfallversicherungen
Die Teilnehmer sind gegen Unfall durch die einzelnen Beförderungsunternehmen (z.B. die durchführenden Luftfahrtunternehmer) nach den jeweils gültigen, gesetzlichen Bestimmungen versichert. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist auf die Haftung nach dem LVG (Luftverkehrsgesetz) beschränkt.
Eine weitergehende Unfall- oder Reiseunfallversicherung besteht nicht. 

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter oder den Anbieter
Der Veranstalter oder der Anbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung des Events trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter oder den Luftfahrtunternehmer vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Ticketpreis. Evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

10. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
10.1 Wegen der Kündigung des Vertrages in Fällen höherer Gewalt verweist der Veranstalter auf § 651j BGB. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für eine Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

11. Abhilfe
Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Besteller Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Abhilfeverlangen ist unverzüglich gegenüber I.O.L an die unter Ziffer 2.2 oder auf dem Ticket vermerkten aufgeführten Kontaktdaten zu richten.

12. Haftung
12.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Besteller unbeschadet der Herabsetzung des Ticketpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Leistung beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
12.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Ticketpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Bestellers/Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Ticketpreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Besteller/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
12.3 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ticketpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Event.
12.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Besteller erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
12.5 Mitwirkungspflicht der Teilnehmer; Beanstandungen
12.5.1 Jeder Besteller/Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es ein Besteller/Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
12.5.2 Die angebotenen Events, insbesondere Ballonfahrten, Fallschirmspringen usw. sind aufregende Erlebnisse, die jedoch trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ohne Risiko für die teilnehmenden Personen sind.  Der Teilnehmer hat daher sämtliche Anweisungen des ausführenden Unternehmers, der Piloten und Instruktoren strikt zu befolgen, die vorgeschriebene Bekleidung und Ausrüstung zu tragen und Verbote von Alkohol, Drogen oder sonst die Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen zu beachten.
12.5.3  Sollte der Besteller wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich der in Ziffer. 2.2 oder auf dem Ticket genannten Stelle mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Diese Stelle ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise/Leistung (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise/Leistung gegenüber I.O.L (Anschrift siehe unter Ziffer 2.2) oder gegenüber dem Veranstalter (siehe Ticket), geltend zu machen (Ausschlussfrist). Die Geltendmachung sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Besteller Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Ansprüche des Bestellers nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder das gebuchte  Event dem Vertrag nach enden sollte. Dieses ist der Tag der vereinbarten Durchführung des Events – spätestens der Tag des Ablaufes des Tickets. Schweben zwischen dem Teilnehmer und I.O.L Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder I.O.L die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Veranstalter, den Besteller/Teilnehmer über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmer bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung der ausführende Luftfahrtunternehmer noch nicht fest, so ist I.O.L. verpflichtet, dem Besteller oder Teilnehmer den ausführende Luftfahrtunternehmer zu nennen, der wahrscheinlich den Flug/die Fahrt durchführen wird. Dieses kann hier frühestes bei der Meldung des Teilnehmers bei der Eventkoordination von I.O.L zur Abstimmung der Flugtermine erfolgen. Sobald I.O. LEISURE®   weiß, welcher ausführende Luftfahrtunternehmer den Flug durchführen wird, muss I.O.L den Teilnehmer informieren. Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende Luftfahrtunternehmer benannte Gesellschaft oder Einzelunternehmer, muss I.O.L den Teilnehmer über den Wechsel informieren. I.O.L  muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Teilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

15. Merkblatt für Teilnehmer
Der Veranstalter übermittelt mit dem Ticket (Rückseite!)  wichtige Informationen für Teilnehmer für die jeweiligen Events. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite von I.O.L www.io-leisure.eu veröffentlicht. Die Hinweise zu Bekleidung und Verhaltensweisen bei den Events sind von den Teilnehmern zu beachten. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss des Teilnehmers führen.

16. Datenschutz
I.O. LEISURE®  ist berechtigt, die Daten des Bestellers und der Teilnehmer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Der Besteller und die Teilnehmer willigen ausdrücklich in die Speicherung ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Der Besteller/Teilnehmer kann jederzeit von dem Veranstalter Informationen über die von ihm gespeicherten Daten erhalten.
I.O. LEISURE®  ist berechtigt, diese Daten an die Partner der Vertragserfüllung (Anbieter,  Veranstalter, Luftfahrtunternehmen, Zahlungsinstitute, Banken etc.) zu übermitteln.
Grundsätzlich werden die Daten des  Bestellers und des Teilnehmers nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung weitergegeben. Nach Abwicklung des Vertrages erfolgt die Vernichtung der Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen.

17. Vertragssprache, Gerichtsstand
17.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Bedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
17.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz von I.O. LEISURE®

EndV2 Stand November 2007

 

 

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